VERBAND
Kartellrechtliche Hinweise
Die Arbeit des Verbands der Deutschen Federnindustrie (VDFI) lebt davon, dass Vertreter von konkurrierenden Unternehmen zusammenkommen und sich über Themen, Erfahrungen und Vorhaben von gemeinsamem Interesse austauschen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen oder zum Nachteil von deren Abnehmern oder Zulieferern eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Bei allen Veranstaltungen, Gremiensitzungen und anderen Zusammenkünften des VDFI dürfen deshalb keinerlei kartellrechtlich unzulässige oder bedenkliche Themen behandelt werden.
Nicht nur ausdrückliche Absprachen, z.B. über Mengen, Preise oder Kapazitäten, sondern auch alle anderen Formen des Zusammenwirkens, die zu einer Koordinierung im Wettbewerb führen (abgestimmte Verhaltensweisen) sind unzulässig. Auch der Austausch, Diskussion über oder die einseitige Bekanntgabe sogenannter strategischer Informationen bzw. sensibler Daten sind zu unterlassen.
Es kommt nicht darauf an, was die Teilnehmer mit ihrem Verhalten erreichen wollen, sondern darauf, ob es geeignet ist, den Wettbewerb zu beschränken oder sich tatsächlich beschränkend auf den Wettbewerb auswirkt.
Als strategische Informationen bzw. sensible Themen, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten ermöglichen, gelten insbesondere (nicht abschließend) Informationen über:
- Preise, Preisbestandteile, preisrelevante Faktoren, Preiskalkulationen und Kalkulationselemente, Preisanhebungen oder -senkungen, Kosten
- Produktions- und Liefermengen, Angebote, Verkaufszahlen, Umsätze, Marktanteile, Kunden, Lieferanten, Exporte, Destinationen Vertragsbedingungen
- Kapazitäten, Kapazitätsauslastungen, Lagerbestände, -reichweiten, Lieferzeiten, Stilllegungen, Stillstände, Produktionseinschränkungen, Investitionen
- zukünftige Entwicklungen bestimmter Produkte, Strategien
Sollte der Sitzungsleiter, der Verbandsmitarbeiter oder ein anderer Teilnehmer feststellen, dass sich ein Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften anbahnt, ist auf die Unzulässigkeit hinzuweisen und das kritische Verhalten zu beenden. Auch bei Zweifeln an der kartellrechtlichen Zulässigkeit sind die entsprechenden Arbeiten unverzüglich einzustellen und Rechtsrat einzuholen.